Angaben zum Tier
















    Einwilligungen

    Allgemeine Bestimmungen / Behandlungsvertrag

    Allgemeine Bestimmungen

    Diese Behandlungsbedingungen gelten – soweit nichts anderes vereinbart – für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Praxis und dem Patientenbesitzer.

    Termine / Ausfallentschädigung

    Bei Nichteinhalten eines Termins ohne vorherige Absage von mindestens 24 Stunden wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % der entfallenen Leistungen, mindestens jedoch 50 €, erhoben. Die Kosten entstehen durch den ausgefallenen Umsatz und bereits getätigte Vorbereitungsarbeiten. Kann aus Gründen höherer Gewalt oder nicht von der Praxis zu vertretenden Gründen ein Termin nicht eingehalten werden, wird der Patientenbesitzer umgehend informiert (sofern Kontaktdaten dies ermöglichen). Die Praxis ist berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

    Abrechnung

    Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Arzneimittel werden nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet.

    Tierärztliche Dokumentation

    Die tierärztliche Dokumentation (u. a. Patientenkarteien, Befunde, Röntgenaufnahmen) ist Eigentum der Praxis. Der Patientenbesitzer oder Bevollmächtigte hat Anspruch auf Einsicht und Auskunft, nicht jedoch auf Herausgabe der Originale. Die Überlassung von Kopien kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden, es sei denn, ein überwiegendes berechtigtes Interesse an sofortiger Herausgabe besteht.

    Salvatorische Klausel

    Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.